Hausordnung

Meile Moosach

80992 München
Bunzlauer Platz

Gültig ab: 01.09.2015

Wir möchten unseren Kunden und Besuchern ein sauberes und sicheres Einkaufscenter bieten, damit diese in gepflegter Atmosphäre verweilen und ihre Einkäufe tätigen können. Bitte beachten Sie daher unsere Hausordnung:

 

1. Benutzen Sie bitte für Ihre Abfälle die aufgestellten Müllbehälter.

2. Das Rauchen ist im gesamten Einkaufscenter einschließlich der Parkebenen aus brandschutztechnischen Gründen verboten. Stellen Sie bitte bei Betreten der Ladenstraße das Rauchen ein und benutzen Sie zum Wegwerfen der Zigarette die dafür bereitstehenden Behälter an den Haupteingängen.

3. Behindern Sie durch Ihr Verhalten keine anderen Besucher des Einkaufscenters. Zuwiderhandlungen, wie z.B. Belästigungen und körperliche Gefährdung, können als Hausfriedensbruch geahndet werden.

4. Das gewerbliche Anbieten von Waren, das Musizieren und andere Auftritte im Einkaufsbereich und in den Parkebenen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Hausverwaltung gestattet.

5. Das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten sowie jede andere Aktion bedarf einer vorherigen Genehmigung der Hausverwaltung.

6. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße geführt oder darin geparkt werden. Das Fahren (Fahrrad, Rollschuhe, Skatebord u.a.) in der Ladenstraße sowie auf den zum Center gehörenden Verkehrsflächen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Hiervon sind selbstverständlich sämtliche Beförderungshilfen für Behinderte ausgenommen.

7. Hunde sind an der Leine zu führen und deren Verunreinigungen von deren Besitzer sofort beseitigt werden. Im Lebensmittelbereich ist der Zutritt von Hunden nicht gestattet. Soweit andere Ladeneinheiten einen Zutritt nicht gestatten, ist dem Folge zu leisten.

8. Zum Schutz unserer Besucher vor Belästigungen werden Handlungen, wie das Erbetteln von Geldbeträgen und ungenehmigten Hausierhandlungen im Sinne der Hausordnung geahndet.

9. Wir bitten Sie, den Genuss alkoholischer Getränke außerhalb unserer gastronomischen Einrichtungen zu unterlassen.

10. Wir weisen darauf hin, dass wir berechtigt sind, bei Zuwiderhandlungen und Verletzungen der Interessen unserer Besucher, ein Hausverbot auszusprechen. Wir bitten Sie daher, den Anweisungen der Hausverwaltung und seiner Beauftragten Folge zu leisten.

11. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen, auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen in Höhe des entstandenen Schadens, mindestens jedoch in Höhe von 50,00 € pauschal geahndet.

12. Das weitere Verweilen nach Aufforderung zum Verlassen des Centers durch die Hausverwaltung oder seine Beauftragten kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich geahndet werden.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!
Ihre Hausverwaltung

München, 01.09.2015

 

 

ÖFFNUNGSZEITEN


Meile Moosach

Mo–Sa  7–20 Uhr

Die Öffnungszeiten einzelner Geschäfte finden Sie in der Übersicht

ADRESSE


Meile Moosach

Bunzlauer Platz
80992 München